Netzwerk berufliche Reha (NbR) Gemeinsam für einen guten Reha-Prozess 03.08.2017

Das Netzwerk für berufliche Rehabilitation (NbR) hat zum Arbeitsentwurf der Gemeinsamen Empfehlungen der Leistungsträger zum Reha-Prozess vor dem Hintergrund des BTHG (Stand 12.1.2018) eine Stellungnahme verfasst.

Die Mitglieder im Netzwerk für berufliche Rehabilitation (NbR) sind

  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der beruflichen Trainingszentren e.V. (BAG BTZ)
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW)
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen (BAG mbR)
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (BAG RPK)
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V.
    (BAG WfbM)
  • der Bundesarbeitskreis der Berufsförderungswerke (BAK BFW)
  • der Bundesverband der Berufsförderungswerke (BV BFW)

Einführung

Die von den Reha-Trägern zu vereinbarenden Gemeinsamen Empfehlungen (GE) dienen dem Ziel, durch eine verstärkte Kooperation und gemeinsame Absprachen eine einheitliche, trägerübergreifende und koordinierte Leistungserbringung zu gewährleisten. Der entsprechende Handlungsrahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist im SGB IX gesetzlich geregelt.

Die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess vom 01.08.2014 war an einem gemeinsamen und prozessorientierten Grundverständnis ausgerichtet. Mit Einführung des BTHG ist jetzt eine neue Grundlage für einen idealtypischen Reha-Prozess zu beachten, zu dem nach Auffassung des NbR folgende Phase bzw. Meilensteine gehören:

  • Antragstellung
  • Bedarfserkennung
  • Bedarfsermittlung mit Teilhabeplan (Dokumentation des Teilhabeplans)
  • Bedarfsfeststellung (Verwaltungsakt)
  • Teilhabeplanung / ggf. Teilhabeplankonferenz
  • Erbringung von Leistungen
  • Überprüfung der Teilhabeziele
  • Aktivitäten zum/am Ende einer Leistung zur Teilhabe
  • Evaluation

Im ersten Halbjahr 2018 wird seitens der BAR das förmliche Zustimmungsverfahren bei den Leistungsträgern eingeleitet. An diesem Verfahren werden über die Leistungsträger hinaus auch die auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbände der Leistungserbringer von ambulanten und stationären Rehabilitationsleistungen beteiligt.

Die Gemeinsamen Empfehlungen (GE) der BAR bilden für Reha-Träger verbindliche Handlungsgrundlagen. Im vorliegenden Arbeitsentwurf werden insbesondere Fragen des Zugangs zur Rehabilitation sowie zur Teilhabeplanung in der Zuständigkeit der Leistungsträger neu geregelt sowie vereinzelt auch Fragen der Zusammenarbeit mit Leistungserbringern behandelt.

Für eine umfassende und personenzentrierte Teilhabeplanung sowie für eine effiziente Rehabilitation gibt der NbR folgende Punkte zur Beachtung und bittet entsprechend um Ergänzung bzw. inhaltliche Berücksichtigung: [...]

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier.