Stellungnahme Ausbildungsgeld auskömmlich und fair gestalten

Die Bundesregierung plant im Zuge der im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 zwischen CDU/CSU und SPD für die 19. Wahlperiode angekündigten Reform des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ebenfalls eine Anhebung der Berufsausbildungsbeihilfe sowie des Ausbildungsgeldes. Damit sollen die BAföG-Änderungen auch im SGB III nachvollzogen werden. Davon betroffen sind auch Jugendliche mit Behinderungen, die in Berufsbildungswerken eine Qualifizierung bzw. duale Ausbildung absolvieren.

Der Vorstand der BAG BBW hat dazu folgende Empfehlungen verabschiedet:

Empfehlungen zum Regierungsentwurf

Die Berufsbildungswerke begrüßen grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, das Ausbildungsgeld sowie die Berufsausbildungsbeihilfe strukturell und verfahrenstechnisch – gerade mit Blick auf Menschen mit Behinderung – anzupassen und zu vereinfachen.

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei auswärtiger Unterbringung werden aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Dazu werden die Pauschalen für Menschen mit Behinderung (§ 128 SGB III) zur Vereinfachung und Gleichbehandlung an die Pauschalen des § 86 SGB III angeglichen. Aus Sicht der BAG BBW ist hier zu begrüßen, dass hinsichtlich der Pauschalen künftig nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderung unterschieden wird. Ein behinderungsbedingter Mehrbedarf kann zudem auch künftig von den Betroffenen geltend gemacht werden.

Downloads
Stellungnahme der BAG BBW zur Erhöhung des Ausbildungsgeldes