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Blindenwerkstatt

Blindenwerkstätten sind staatlich anerkannte Betriebe gemäß Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG). Das 1965 erlassene Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG) diente als rechtliche Grundlage für die Herstellung und den Vertrieb von sogenannten "Blindenwaren" (Gesetz vom 9. April 1965; Geltung ab 22. April 1965 bis 13. September 2007).

Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG)

Das Gesetz in Verbindung mit einer zusätzlich erlassenen Durchführungsverordnung regelte detailliert, welche Produkte in Blindenwerkstätten produziert und welche Personen in Blindenwerkstätten angestellt werden dürfen.

Als Blindenwerkstätten anerkannt wurden

  1. Betriebe, in denen ausschließlich Blindenwaren hergestellt und in denen bei der Herstellung andere Personen als Blinde nur mit Hilfs- oder Nebenarbeiten beschäftigt werden;
  2. Zusammenschlüsse solcher Betriebe, deren Zweck ausschließlich auf den Vertrieb von Blindenwaren und Zusatzwaren sowie auf den gemeinsamen Ankauf von Rohstoffen gerichtet ist.

Blindenwaren

Als sogenannte "Blindenwaren" gelten Produkte wie beispielsweise Bürsten, Besen, Korbwaren, Wäscheklammern und Textilien, die von blinden Menschen bzw. mit hochgradiger Sehbehinderung hergestellt werden. Darunter fallen auch einfache Sortier- und Zuordnungsaufgaben. Die Kennzeichnung der Blindenware mit dem gesetzlich geschützten Zeichen (Symbol Hände zur Sonne) ist ausdrücklich den staatlich anerkannten Blindenwerkstätten vorbehalten.

Heutige Rechtsstellung der Blindenwerkstätten

Ursprünglich war Sinn und Zweck des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG), den Absatz der von blinden Menschen hergestellten Waren und damit deren Arbeitstätigkeit zu fördern, gleichzeitig aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher vor missbräuchlicher Ausnutzung ihrer Hilfsbereitschaft und vor Übervorteilung zu schützen (Stichwort "Haustürgeschäfte"). Der Gesetzgeber ist zwischenzeitlich zu der Auffassung gelangt, dass zum Erreichen dieser Zielsetzung das BliwaG nicht mehr erforderlich, d. h. die soziale Absicherung und Förderung blinder Menschen auch auf andere Weise möglich sein ist.