GdB-abhängige Nachteilsausgleiche
Behinderte und schwerbehinderte Menschen haben zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche. Diese richten sich nach Art und Schwere der Behinderung, das heißt sie sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB). Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigen GdB angeführt sind, gelten auch für alle höheren GdB.
Nachteilsausgleiche bei GdB 30/40
- Gleichstellung (dadurch besonderer Kündigungsschutz)
- Steuerfreibetrag bei GdB 30: 310 €
- Steuerfreibetrag bei GdB 40: 430 €
Nachteilsausgleiche bei GdB 50
- Schwerbehindertenausweis
- Steuerfreibetrag: 570 €
- Besonderer Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Freistellung von Mehrarbeit
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Stundenermäßigung bei Lehrerinnen und Lehrern (bundeslandabhängig)
- Vorgezogene Altersrente bzw. Pensionierung von Beamtinnen und Beamten
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit (gestaffelt je nach Höhe des GdB)
- Bei Merkzeichen G und aG wahlweise bei der Steuer absetzbar: Entfernungskostenpauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen für den Weg zur Arbeit
- Pflegepersonen können Pflegepauschbetrag absetzen
- Oranger Parkausweis bei bestimmten Behinderungen bzw. Erkrankungen
- Preisnachlass bei mehreren Festnetz- und Mobilfunkbetreibern
- Ermäßigung oder Befreiung bei Kurtaxen (je nach Ortssatzung)
- Beitragsermäßigung bei Automobilclubs, z. B. ADAC, AvD (je nach Clubsatzung)
Nachteilsausgleiche bei GdB 60
- Steuerfreibetrag: 720 €
- Ermäßigter Rundfunkbeitrag bei GdB allein wegen Sehbehinderung
Nachteilsausgleiche bei GdB 70
- Steuerfreibetrag: 890 €
- Wahlweise bei der Steuer absetzbar: Entfernungskostenpauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen für den Weg zur Arbeit
- Bei Merkzeichen "G": Privatfahrten können steuerlich abgesetzt werden
- Ermäßigte BahnCard
Nachteilsausgleiche bei GdB 80
- Steuerfreibetrag: 1.060 €
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit (gestaffelt je nach Höhe des GdB)
- Privatfahrten können steuerlich abgesetzt werden
- Ermäßigter Rundfunkbeitrag von 5,83 €, wenn keine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen möglich ist
Nachteilsausgleiche bei GdB 90
- Steuerfreibetrag: 1.230 €
- Sozialtarif bei der Telekom bei Blindheit, Gehörlosigkeit oder Sprachbehinderung
Nachteilsausgleiche bei GdB 100
- Freibetrag beim Wohngeld
- Ggf. Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit (gestaffelt je nach Höhe des GdB)
- Hundesteuerermäßigung für ausgebildete Hunde (zum Teil auch bei niedrigerem GdB) in vielen Kommunen