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Pflichtplätze

Pflichtplätze (auch: Pflichtarbeitsplätze) sind der rechnerische Anteil an Arbeitsplätzen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäß Beschäftigungspflicht mit schwerbehinderten Menschen besetzen sollten. Die Berechnung der Pflichtplätze ist im SGB IX geregelt. Die sich bei der Berechnung ergebenden Bruchteile von 0,5 und mehr werden in aller Regel aufgerundet, bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen, abgerundet. Werden die Pflichtplätze nicht besetzt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.