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Beschäftigungssicherungszuschuss

Einen Beschäftigungssicherungszuschuss (auch: Minderleistungsausgleich) können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als laufende finanzielle Unterstützung des Integrationsamts erhalten, wenn mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen ein besonderer Aufwand verbunden ist – zum Beispiel, wenn ein schwerbehinderter Mensch regelmäßig Unterstützung durch Kolleginnen oder Kollegen braucht (sogenannte personelle Unterstützung).

Eine Förderung kann auch erfolgen, wenn die Arbeitsleistung aufgrund der Behinderung deutlich unter der Leistung von nicht behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleibt, die vergleichbare Arbeit leisten (sogenannte Minderleistung). Der Beschäftigungssicherungszuschuss wird in der Regel für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren bewilligt, kann aber wiederholt beantragt werden.