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Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind eine mit Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu eingeführte Leistungsgruppe der sozialrechtlichen Leistungen zur Teilhabe. Damit ist keine Ausweitung der Leistungen zur Teilhabe verbunden. Dennoch unterstreicht der Gesetzgeber damit den hohen Stellenwert der Umsetzung inklusiver Bildung nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe. Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem gewährleisten.

Hilfen zur Bildung / Leistungsträger

Die Leistungen umfassen insbesondere: Hilfen zur Schulbildung (insbesondere im Rahmen der Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu), Hilfen zur schulischen Berufsausbildung, Hilfen zur Hochschulbildung und Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung. Bei den Leistungen zur Bildung handelt es sich beispielsweise um kommunikative, technische oder andere Hilfsmittel.

Zuständige Leistungsträger sind die gesetzliche Unfallversicherung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Träger der Eingliederungshilfe sowie die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge.