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Assistierte Ausbildung

Die Assistierte Ausbildung ist ein Intrument der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Förderung der Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen. Sie soll benachteiligten jungen Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung im dualen System verhelfen. Dabei bietet ein Bildungsträger als dritter Partner in der Ausbildung passende Dienstleistungen für den Ausbildungsbetrieb und für die Auszubildenden an.

Leistungen der Assistierten Ausbildung

Die Assistierte Ausbildung besteht aus mehreren Leistungen, die bereits vor Ausbildungsbeginn einsetzen, d. h. auch eine ausbildungsvorbereitende Phase umfassen können:

  • Die angehenden Auszubildenden werden bereits während der Schulzeit auf mögliche Ausbildungsberufe vorbereitet und erhalten Unterstützung beim Bewerbungstraining.
  • Auch während einer Ausbildung wird die Leistung der Assistierten Ausbildung fortgesetzt und der jeweilige Bildungsträger ist in der Ausbildung durch individuelle Beratung und Hilfe für die Auszubildenden präsent.
  • Die Betriebe erhalten intensive und kontinuierliche Unterstützung im pädagogischen Bereich, wodurch die Kommunikation und Arbeit mit den Auszubildenden erleichtert werden soll.
  • Die Betriebe werden bei der Bewerberauswahl unterstützt und können bei Bedarf auf zusätzliche Beratung durch die Bildungsträger bauen.

Erprobung im Modell

Das Modell der Assistierten Ausbildung ist vorläufig zeitlich begrenzt: Die gesetzliche Regelung trat am 1. Mai 2015 in Kraft und ist zur Erprobung auf Maßnahmen befristet, die bis zum 30. September 2018 beginnen.