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Wohnungshilfe

Unter Wohnungshilfe fallen finanzielle Ausgleichszahlungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung mit dem übergeordneten Ziel, Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihren Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbstständig zu erreichen.

Wohnungshilfe wird geleistet, wenn infolge Art oder Schwere der Beeinträchtigung nicht nur für eine vorübergehende Zeit behinderungsgerechter Wohnraum erforderlich ist. Zu den Leistungen zählen u. a. bauliche Veränderungen des Wohnraumes (z. B. Badumbau, Einbau eines Treppenlifts, Einbau einer Rollstuhlrampe) sowie Zuschüsse zum Bau oder Erwerb einer Immobilie.

Träger der Wohnungshilfe

Je nach trägerspezifischem Versorgungsauftrag kommen verschiedene Leistungsträger für Wohnungshilfen in Betracht: