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Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Personen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, erhalten hier eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung. Die Werkstätten ermöglichen es ihnen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ein Arbeitsentgelt zu erzielen. In Deutschland gibt es zurzeit circa 308.691 Werkstattbeschäftigte in rund 680 anerkannten Werkstätten (Quelle: BAG: WfbM 2016).

Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen

  • Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung,
  • Zahlung eines der Leistung angemessenen Arbeitsentgeltes,
  • Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit,
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit und
  • Förderung des Übergangs auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt für geeignete Personen.

Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst verfügen.

Die Werkstätten für behinderte Menschen gliedern sich jeweils in Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich und Förderbereich.

Eingangsverfahren

Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob die WfbM überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme ist und welche spezifischen Werkstattbereiche und/oder ergänzende Leistungen in Betracht kommen. In der Regel dauert das Eingangsverfahren vier Wochen. Es kann jedoch im Einzelfall bis zu drei Monaten dauern. Das Eingangsverfahren ist mit Einführung des SGB IX im Juli 2001 zur Regelleistung in den Werkstätten geworden. Ziel ist die Erstellung eines Eingliederungsplanes.

Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich (Arbeitstrainingsbereich) führen die WfbM sowohl Einzelmaßnahmen als auch Lehrgänge durch, um eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen. Ziel der Maßnahmen ist, dass die Menschen mit Behinderung spätestens nach Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.

Eine breite Fächerung der Leistungen soll dafür sorgen, dass sowohl im Hinblick auf Art und Schwere der Behinderung, die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten sowie Eignung und Neigung ein adäquates Angebot unterbreitet werden kann. Im Regelfall gliedern sich die Lehrgänge in einen Grund- und Aufbaukurs von jeweils 12-monatiger Dauer.

Arbeitsbereich

Der Arbeitsbereich ist auf die Abwicklung der Produktionsaufträge und die Erbringung der Dienstleistungen der WfbM ausgerichtet. Auch hier sollen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Potenzialen Rechnung getragen werden kann.

Die Ausstattung der Arbeitsplätze soll dabei weitgehend denjenigen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen. Arbeitsbegleitend sollen die Werkstätten geeignete Maßnahmen durchführen, die die Leistungsfähigkeit erhalten oder erhöhen sowie der Persönlichkeitsentwicklung dienlich sind.

Das Hauptziel der Werkstätten für behinderte Menschen besteht darin, den behinderten Menschen den Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies ist durch geeignete Maßnahmen, wie Übergangsgruppe, Entwicklung individueller Förderpläne, Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika sowie die zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen zu fördern.

Förderbereich

Ist die Tätigkeit in der WfbM nicht möglich, bieten viele Werkstätten eine angeschlossene Fördergruppe oder Tagesförderstätte an. Menschen, die diese Einrichtungen besuchen, sind jedoch nicht als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sozialversichert.

Begleitender Dienst

Nach der Werkstättenverordnung müssen die Werkstätten über begleitende Dienste verfügen, um die pädagogische, soziale und medizinische sowie psychologische Betreuung der Beschäftigten mit Behinderung sicherzustellen. Auf 120 Werkstattbeschäftigte soll jeweils eine sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung stehen. Die Erfordernis von pflegerischen, therapeutischen und sonstigen Fachkräften ist mit den Rehabilitationsträgern abzustimmen. Die medizinische Betreuung durch eine Ärztin oder einen Arzt ist vertraglich sicherzustellen.

Arbeitsentgelt

Seit Einführung des SGB IX setzt sich das Arbeitentgelt in den Werkstätten für behinderte Menschen aus drei Bestandteilen zusammen: dem Arbeitsförderungsgeld, dem Grundbetrag und dem individuellen Steigerungsbetrag.

Das Arbeitsförderungsgeld ist völlig unabhängig von der Arbeitsleistung und wird bedingunglos an jede/n Werkstattbeschäftigte/n ausgezahlt. Es handelt sich um eine komplementäre Zuzahlungspauschale durch die jeweiligen Rehabilitationsträger.

Der pauschale Grundbetrag des Arbeitsentgeltes wird an jede/n Werkstattbeschäftigte/n im Arbeitsbereich ausgezahlt. Eine Mindesthöhe wird durch die Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Der Grundbetrag wird aus dem wirtschaftlichen Arbeitsergebnis der Werkstatt bezahlt.

Ein weiterer Bestandteil des Arbeitsentgeltes ist der leistungsangemessene Steigerungsbetrag, dessen Höhe von der individuellen Arbeitsleistung abhängig ist. Auch hier handelt es sich um eine Pflichtleistung der Werkstätten.

Die Höhe der Entlohnung der behinderten Beschäftigten ist teilweise abhängig von der wirtschaftlichen Situation und Auftragslage der Werkstatt. Diese sind nach § 12 Werkstättenverordnung (WVO) dazu verpflichtet, wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anzustreben, um ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt an die Beschäftigten zahlen zu können.