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Unterstützte Beschäftigung (UB)

Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot für schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbededarf als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Zur Zielgruppe zählen

  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Förder- oder Sonderschulen,
  • Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens zum Beispiel eine psychische Erkrankung erworben haben, die so schwer ist, dass die Eingliederung in eine WfbM erwogen wird,
  • Beschäftigte aus der WfbM, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen.

Individuelle betriebliche Qualifizierung

Mit "Unterstützte Beschäftigung" bezeichnet man die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Für die Unterstützte Beschäftigung gilt Grundsatz: "Erst platzieren, dann qualifizieren".

Ablauf der Unterstützten Beschäftigung

In Phase I werden Leistungen für die individuelle betriebliche Qualifizierung von dem zuständigen Rehabilitationsträger (in der Regel Bundesagentur für Arbeit) gefördert. Die Qualifizierung findet in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt und wird von einem Träger der Unterstützten Beschäftigung durchgeführt, der wiederum von dem zuständigen Rehabilitationsträger beauftragt wurde. Träger der Unterstützten Beschäftigung kann ein Integrationsfachdienst sein, aber auch eine sonstige Dritte oder ein sonstiger Dritter, beispielsweise eine Anbieterin oder ein Anbieter von Job-Coaching. Die Qualifizierungsphase dauert in der Regel bis zu 2 Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 3 Jahre). In der Zeit der Qualifizierung sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sozialversichert.

Phase II der Unterstützten Beschäftigung beginnt, wenn nach der Qualifizierungsphase ein reguläres (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Ist in Phase II weitergehende Unterstützung erforderlich, können für schwerbehinderte Menschen weitere Förderleistungen durch das Integrationsamt erbracht werden, wie beispielsweise eine Berufsbegleitung oder ein Minderleistungsausgleich.

Die Dauer dieser Leistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung. Grundsätzlich gibt es dafür keine zeitliche Beschränkung. Lediglich ein erforderliches intensives Job-Coaching wird in der Regel für längstens 6 Monate erbracht.

Beantragung Unterstützter Beschäftigung

Die Förderung Unterstützter Beschäftigung wird von den behinderten Menschen selbst beantragt: die Förderung gemäß Phase I bei der Agentur für Arbeit, die Förderung gemäß Phase II beim Integrationsamt.