Technischer Beratungsdienst
Der Technische Beratungsdienst (auch: Technischer Dienst oder Ingenieursfachdienst) des Integrationsamtes oder der Agentur für Arbeit berät und unterstützt bei der Neugestaltung oder der behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte können sich vom Technischen Beratungsdienst beraten lassen, wenn beispielsweise Arbeitsplätze neu geschaffen, innerbetriebliche Umsetzungen vorgenommen, technische Arbeitshilfen eingesetzt oder behinderungsgerechte Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Darüber hinaus kann der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Präventionsverfahren, Kündigungsschutzverfahren und Widerspruchsverfahren und auch bei der Gründung von Inklusionsbetrieben hinzugezogen werden.
Die technischen Berater des Technischen Fachdienstes bei der Agentur für Arbeit unterstützen das Reha-Team der Agentur für Arbeit u. a. bei der Berufsberatung, der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen und Rehabilitanden sowie bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Gleichstellung.
Aufgaben des Technischen Beratungsdienstes
Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamts
- hilft im Betrieb oder der Dienststelle bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen,
- entwickelt ergonomische, technische und arbeitsorganisatorische Lösungen für eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung,
- unterstützt Betriebe und Betroffene bei der Beschaffung und Handhabung von technischen Arbeitshilfen und einer geeigneten Arbeitsplatzausstattung,
- prüfen im Kündigungsschutzverfahren die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung,
- führen Seminare durch, zum Beispiel zur Ergonomie, und beteiligen sich an Kursen zu Prävention und Gesundheitsförderung.
Die Arbeit des Technischen Beratungsdienstes ist immer einzelfallbezogen und zielt – auch betriebswirtschaftlich – auf sinnvolle Lösungen zum Erhalt oder zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Dabei werden sowohl die Anforderungen des Arbeitsplatzes und der Bedarf des Menschen mit Behinderung als auch die betrieblichen Gegebenheiten geprüft.