Das Lexikon ist ein Service von REHADAT.

Sozialmedizinische Beurteilung

Die sozialmedizinische Beurteilung ist die Voraussetzung für Entscheidungen der Sozialleistungsträger über Leistungen zur Teilhabe anhand unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Medizinische Sachverständige bzw. Gutachter beurteilen im Auftrag eines Sozialleistungsträgers krankheits- oder behinderungsbedingte Funktionsbeeinträchtigungen und bemessen beispielsweise den Grad der Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, den Grad der Behinderung (GdB) bzw. den Grad der Schädigungsfolgen (GdS).