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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe.

Darunter fallen sämtliche medizinischen Leistungen, die

  • Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, eine Verschlimmerung verhüten oder
  • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit vermeiden, überwinden, mindern,
  • eine Verschlimmerung verhüten sowie
  • den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen vermeiden oder laufende Sozialleistungen mindern sollen.

Mögliche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen

  • Behandlung durch Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe,
  • Stufenweise Wiedereingliederung,
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • Förderung der Selbsthilfe,
  • Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder,
  • Arznei- und Verbandmittel,
  • Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
  • Psychotherapie,
  • Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandhaltung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel.

Orte der medizinischen Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation findet hauptsächlich im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen statt und schließt bei Bedarf auch die erforderliche Unterkunft und Verpflegung mit ein.

Im Krankenhaus finden die Akutbehandlung und die Maßnahmen der Frührehabilitation statt.

Rehabilitationseinrichtungen kommen für spezielle medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht. Die Einrichtungen widmen sich der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen. Spezielle Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation ergänzen das Angebot.

Während Menschen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beziehen, zahlen die Rehabilitationsträger ggf. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.