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Job-Coaching

Job-Coaching (auch: Betriebliches Arbeitstraining) hat zum Ziel, schwerbehinderten Menschen unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz arbeitsrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, eine gute Arbeitsleistung zu erreichen und somit ihre Beschäftigung zu sichern.

Unterschiedliche Durchführung in den Bundesländern

Job-Coaching kann als Leistung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben bewilligt werden, es wird allerdings nicht als bundesweit einheitliche Leistung angeboten (bislang in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen). In einigen Ländern, wie in Baden-Württemberg, wird es im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung angeboten. Das jeweils zuständige Integrationsamt klärt zunächst den Bedarf und koordiniert die Durchführung. Gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Menschen werden Ziele, Beginn und Dauer des Job-Coachings vereinbart.

Ablauf des Job-Coachings

Mit dem Job-Coaching werden geschulte Trainer oder Trainerinnen beauftragt, die Kenntnisse über die Auswirkungen von Behinderungen besitzen. Oftmals bringen diese auch berufliche Fachkenntnisse aus ihrem Erstberuf mit. Die Job-Coaches kommt in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich für ein bis drei Stunden in den Betrieb, beraten und betreuen den schwerbehinderten Menschen in einem interaktiven und personenzentrierten Prozess. Dabei integrieren sich die Job-Coaches auch selbst in den Betrieb, das heißt, sie arbeiten selbst mit, leiten an, klären auf und unterstützen bei der Kommunikation zwischen dem Mensch mit Behinderung, Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Auf Grund ihrer Stellung mitten im betrieblichen Geschehen können sie unmittelbar Einfluss nehmen und somit gezielt und praxisnah unterstützen.