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Integrationsamt

Das Integrationsamt (teilweise auch: Inklusionsamt) ist als Behörde zuständig für die Umsetzung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben, die entsprechend deren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden soll. Integrationsämter sind gleichermaßen für Menschen mit Behinderung wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tätig.

Aufgaben des Integrationsamtes

Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen nach § 185 SGB IX:

Ab dem 1. Januar 2018 sollen Integrationsämter nach dem Bundesteilhabegesetz früher als bisher bei der Prävention einbezogen werden und dabei mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusammenarbeiten. Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie die Inklusionsvereinbarung.

Die Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar. Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger. Deshalb sind bei der Zuständigkeitsklärung spezifische Regelungen zu beachten (§ 185 Absatz 6 SGB IX).

Arbeitsweise und Organisationsstruktur

Das Integrationsamt arbeitet eng mit den Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden zusammen. Für das betriebliche Integrationsteam ist es Ratgeber und Partner. Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Die Länder sind ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 3) auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen (§ 190 Absatz 2 SGB IX).

Organisation auf Bundesebene

Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich vor einigen Jahren in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen mit dem Ziel der

  • Weiterentwicklung des Rechts der schwerbehinderten Menschen und Kriegsopfer,
  • Abstimmung in Grundsatzfragen,
  • Koordinierung durch Empfehlungen.

Die BIH vertritt die Integrationsämter und die Hauptfürsorgestellen kraft Gesetzes unter anderem im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie im Beirat der Bundesagentur für Arbeit. Sie nimmt ferner die Interessen ihrer Mitglieder bei wichtigen Vereinigungen auf Bundesebene wahr, wie zum Beispiel im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Ihr Veröffentlichungsorgan ist die Zeitschrift "ZB Behinderung & Beruf", die viermal jährlich erscheint.