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Handwerksordnung (HwO)

Mit Inkrafttreten der Handwerksordnung (HwO) wurde 1953 eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das deutsche Handwerk und seine Selbstverwaltung geschaffen. Mit der HwO wurde die handwerkliche Berufsausbildung und -fortbildung als geschlossenes System eingeführt und anerkannt. Der große Befähigungsnachweis (die Meisterprüfung) wurde als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks als stehendes Gewerbe in der Handwerksordnung verankert.

Verzeichnis der Handwerksberufe

In einem Gewerbeverzeichnis als Anlage zur Handwerksordnung werden sämtliche zulassungspflichtige sowie zulassungsfreie Handwerke aufgezählt, die handwerklich bzw. "handwerksähnlich" betrieben werden können.

Organisation des Handwerks

Mit der HwO wurde die Organisation des Handwerks neu gestaltet. Den Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern wurde der Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuerkannt. Die Innungen sind dabei fachliche Zusammenschlüsse ohne Pflichtmitgliedschaft; die Kammern sind fachübergreifende Zusammenschlüsse mit Pflichtmitgliedschaft.

Änderungen der Handwerksordnung

Die Handwerksordnung (HwO) ist seit ihrem Inkrafttreten in mehreren Gesetzen und Verordnungen in einzelnen Bestimmungen geändert und ergänzt worden. Die letzte große Änderung der Handwerksordnung ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Sie stand unter der Zielsetzung des erleichterten Zugangs für Existenzgründer im Handwerk und der Anpassung an europäische Entwicklungen.