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Gemeinsame Empfehlungen

Nach dem Rehabilitationsrecht ist eine schnelle und koordinierte Zusammenarbeit der verantwortlichen Träger in allen wichtigen Fragen sicherzustellen. Das SGB IX beauftragt die Rehabilitationsträger, in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen Gemeinsame Empfehlungen zu einer Reihe von Aspekten zu vereinbaren, die bei der Erbringung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe eine Rolle spielen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) organisiert die Vereinbarung Gemeinsamer Empfehlungen.

An der Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen werden die Träger der Sozialhilfe, der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Integrationsämter in Bezug auf Leistungen und sonstige Hilfen für schwerbehinderte Menschen beteiligt. Um den Anliegen der Menschen mit Behinderung bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Empfehlungen Rechnung zu tragen, werden auch die Behindertenverbände einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen sowie die für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbände in deren Vorbereitungen eingebunden.

Gemeinsame Empfehlungen der BAR

Das SGB IX nennt die Bereiche, für die eine Ausgestaltung in Gemeinsamen Empfehlungen vorgesehen ist.

Bislang erschienene Gemeinsame Empfehlungen der BAR:

  • Arbeitsentwurf Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" (2018)
  • Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX" (2018)
  • Gemeinsame Empfehlung "Begutachtung" (2017)
  • Gemeinsame Empfehlung "Integrationsfachdienste" (2016)
  • Gemeinsame Empfehlung "Sozialdienste" (2016)
  • Gemeinsame Empfehlung "Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit" (2014)
  • Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" (2014)
  • Gemeinsame Empfehlung "Förderung der Selbsthilfe" (2012)
  • Gemeinsame Empfehlung "Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (2012)
  • Gemeinsame Empfehlung "Zuständigkeitsklärung" (2010)
  • Gemeinsame Empfehlung "Unterstützte Beschäftigung" (2010)