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Dienstvereinbarung

Die Dienstvereinbarung des öffentlichen Dienstes entspricht der Betriebsvereinbarung der freien Wirtschaft. Ihre Regelungen sollen die Arbeitssituation der Beschäftigten verbessern. Dabei kann es um die Ausgestaltung der täglichen Arbeitszeit, Weiterbildung, Ausbildungsfragen oder die Übernahme von Auszubildenden gehen. Dienstvereinbarungen werden zwischen dem Personalrat und der Amts- oder Dienststellenleitung ausgehandelt und dürfen weder tarifliche, noch gesetzliche Regelungen unterlaufen. Sie gelten nur für die Dienststelle oder Verwaltung, für die sie abgeschlossen wurden.