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Geldleistung

Der Begriff "Geldleistung" bezeichnet alle in Form von Geld erbrachten Leistungen. Im Unterschied zur Sachleistung stellen die Leistungsträger bei der Geldleistung den Leistungsberechtigten einen Geldbetrag zur Verfügung, mit dem sie die benötigten Hilfen eigenverantwortlich einkaufen können. So kann beispielsweise Eingliederungshilfe im Rahmen eines Persönlichen Budgets oder der Blindenhilfe nach dem SGB XII als Geldleistung gewährt werden.