Geistige Behinderung
Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition für "geistige Behinderung" gibt es nicht, da Menschen mit geistiger Behinderung keine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen Eigenschaften bilden. Der Begriff dient als eine Art Sammelbezeichnung für vielfältige Erscheinungsformen und Ausprägungsgrade intellektueller Einschränkungen und affektiven Verhaltens. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert geistige Behinderung oder auch Intelligenzminderung als Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Besonders beeinträchtigt sind dabei die Denkfähigkeit, die Sprachfähigkeit sowie motorische und sozio-emotionale Fähigkeiten.
Ausprägungen von geistiger Behinderung
Eine geistige Behinderung macht sich bereits im Kindes- oder Jugendalter bemerkbar. (Wenn geistige Fähigkeiten beim Erwachsenen oder im höheren Lebensalter verloren gehen, ist dies keine geistige Behinderung.) Eine geistige Behinderung kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Anhand des Intelligenzquotienten (IQ) wird zwischen leichter, mittelschwerer, schwerer und schwerster geistiger Behinderung unterschieden.
Etwa 85 Prozent sind der Gruppe mit leichten geistigen Behinderungen zuzuordnen. Durch entsprechende Unterstützung und Förderung können junge Menschen mit leichter geistiger Behinderung schulische und berufliche Fähigkeiten erwerben und erfolgreich am sozialen Leben teilnehmen.
Geistige Behinderung und der Grad der Behinderung (GdB)
Folgende Kriterien werden in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) bei der Beurteilung des Grads der Behinderung (GdB) von Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung angelegt:
- Ein GdB von 30 bis 40 wird festgestellt, wenn nach Abschluss der Schule noch weitere Bildungsfähigkeit besteht und zum Beispiel eine Berufsausbildung unter Nutzung von Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung möglich ist.
- In einer weiteren Stufe kann ein GdB von 50 bis 70 und damit eine Schwerbehinderung festgestellt werden, wenn selbst bei der Anwendung von Sonderregelungen keine weitere berufliche Qualifizierung möglich ist.
- Bei schweren Intelligenzmängeln ergibt sich ein GdB von 80 bis 90 oder 100.