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Betriebspraktikum

Formen des Betriebspraktikums

Schulisches Betriebspraktikum

Schulische Betriebspraktika finden im Rahmen der Berufsvorbereitung und Berufswahlvorbereitung statt. Sie sind in den letzten Klassen aller Schulen fester Bestandteil der vorberuflichen Bildung. Betriebspraktika zählen zu den handlungsorientierten Formen des berufsorientierenden Unterrichts und werden – wie Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen – intensiv vorbereitet und ausgewertet.

Betriebspraktikum während einer berufsfördernden Maßnahme

Betriebspraktika während berufsfördernder Maßnahmen sind grundsätzlich ein integrierter Bestandteil bei allen berufsfördernden Maßnahmen. Dies betrifft sowohl Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) als auch die Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen (BüE) sowie die Berufsausbildung und Weiterbildung in Rehabilitationseinrichtungen (zum Beispiel Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk).

Die mehrwöchigen Praktika stellen einen direkten Bezug zur Betriebspraxis her, schaffen Brücken zum allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und sollen Übergänge erleichtern. Die enge Zusammenarbeit mit den Betrieben ist für den Erfolg eines Praktikums entscheidend. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden während des Praktikums durch Bezugspersonen der jeweiligen Einrichtung begleitend betreut. Die Einrichtung ist ebenfalls verantwortlich für die Auswahl und Vermittlung der Praktikumsstellen.

Praktikum im Vorfeld von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf

Bei einer rein schulischen Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung werden – je nach Beruf – gelegentlich bis zu einjährige Vorpraktika vorausgesetzt. Darüber hinaus können Praktika eine sinnvolle Überbrückung zu einer Ausbildung darstellen oder zur Entscheidungsfindung bei der Berufswahl beitragen.

Dies betrifft zum Beispiel das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und den Europäischen Freiwilligendienst (EFD), die gesetzlich geregelt sind, und zum Teil auch als Vorpraktika bei einer schulischen Berufsausbildung/Weiterbildung oder bei der Zulassung zu einem Studium als Wartezeit angerechnet werden können. Auskunft über die genannten Möglichkeiten geben die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit.

Praktikum und Behinderung

Für Menschen mit Behinderung ist ein Betriebspraktikum oft die erste Gelegenheit, Betriebspraxis und berufliche Anforderungen unmittelbar zu erfahren. Umso wichtiger sind eine umfassende Vorbereitung (auch der betrieblichen Betreuer) und Begleitung, die Spielraum für eine realistische Selbsterfahrung lassen.

Das Praktikum kann im Einzelfall gezielt genutzt werden, um den möglichen Einsatz technischer Arbeitshilfen am Arbeitsplatz auszuloten. Die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit helfen dabei, entsprechende Praktikumsstellen für behinderte Menschen zu suchen.