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Betriebliche Sozialarbeit

Betriebliche Sozialarbeit umfasst alle sozialarbeiterischen bzw. sozialpädagogischen Maßnahmen und Interventionen in Betrieben, Verwaltungen, Organisationen oder Behörden, die dazu dienen, Entwicklungs- und Problemlösungsprozesse zu initiieren, zu begleiten und zu fördern. Darüber hinaus sollen mithilfe betrieblicher Sozialarbeit soziale, persönliche und betriebliche Ressourcen aktiviert werden.

Betriebliche Sozialarbeit richtet sich an Beschäftigte des Betriebs sowie an deren Angehörige, Vorgesetzte, Führungskräfte und an den Betrieb selbst als Organisation. Betriebliche Sozialarbeit ist damit ein Bestandteil der betrieblichen Unternehmenspolitik. Sie ist ein Teil der Bemühungen der Unternehmensleitung um Integration und Konfliktvermeidung im Betrieb in Ergänzung zu den im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich vorgeschriebenen Instanzen.

Betriebliche Sozialarbeit und BEM

Betriebliche Sozialarbeit kann insbesondere im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 SGB IX sinnvoll sein, wo sowohl chronische somatische, psychosomatische als auch psychische Erkrankungen im Einzelfall die Einbindung familiärer oder anderer privater Ressourcen erfordern, um die berufliche Wiedereingliederung zu einem erfolgreichen Prozess werden zu lassen.

Betriebsrat und Betriebliche Sozialarbeit arbeiten zumeist eng zusammen (beide Instanzen können jedoch aufgrund der Verschwiegenheitspflicht in einzelnem Auftrag tätig werden).