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Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch eine berufliche Tätigkeit verursacht worden ist. Liegt eine Berufskrankheit vor, haben versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung – wie es auch nach Arbeitsunfällen der Fall ist. Hierzu zählen beispielsweise die Heilbehandlung sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei gelten bestimmte Nachweisbedingungen und Meldefristen. Die Einzelheiten hierzu sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) geregelt.

Berufskrankheiten-Liste

Alle Erkrankungen, die als Berufskrankheit gelten, sind in der von der Bundesregierung erstellten Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) aufgeführt. Im Einzelfall kann eine Krankheit, die nicht in der Liste aufgeführt ist, gemäß § 9 Absatz 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit als Versicherungsfall anerkannt werden. Dafür müssen nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die inhaltlichen Voraussetzungen einer Berufskrankheit erfüllt und die Krankheit nur deshalb nicht in der BK-Liste enthalten sein, weil die Erkenntnisse bei der letzten Änderung der Liste noch nicht vorlagen oder nicht berücksichtigt wurden. Aber nicht jede Erkrankung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ist eine Berufskrankheit. Arbeitsbedingte Erkrankungen, die keine Berufskrankheiten sind, fallen unter den Versicherungsschutz der Krankenversicherung.

Verdacht auf eine Berufskrankheit

Die Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung – UVAG) regelt den Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Berufskrankheit. Grundsätzlich ist aber auch eine formlose Anzeige durch Versicherte oder deren Familienangehörige möglich. Spätestens dann sollte auch der Betriebsrat eingeschaltet werden. Der zuständige Unfallversicherungsträger leitet das Berufskrankheiten-Anerkennungsverfahren. Dabei wirken die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen (beispielsweise betriebsärztlicher Dienst) als unabhängige, neutrale Institutionen an verschiedenen Verfahrensschritten mit.