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Behindertenverbände

Die Behindertenverbände vertreten die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder, um die organisierte Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Sie nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung und sind Kontaktstellen der verschiedenen im Sozialbereich tätigen Behörden und Einrichtungen. Sie vertreten ihre Mitglieder in Fragen des Versorgungs-, Sozial- und Sozialversicherungsrechts sowie in allen Angelegenheiten, die mit der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen zu tun haben.

Politische Arbeit der Behindertenverbände

Die großen Verbände behinderter Menschen – wie beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE, der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland – bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung in Beschluss- und Beratungsgremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein.

Sie sind vertreten im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie in den beratenden Ausschüssen für behinderte Menschen und in den Widerspruchsausschüssen bei den Integrationsämtern und den Agenturen für Arbeit. Ihre Vertreterinnen und Vertreter sind auch als ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter tätig.

Die Verbände behinderter Menschen können das Verbandsklagerecht in Anspruch nehmen, mit dessen Hilfe sie an Stelle und mit dem Einverständnis der betroffenen behinderten Menschen deren Rechte geltend machen können. Sie befassen sich weiterhin mit der Förderung des barrierefreien Bauens, des Behindertensports und können Träger von Rehabilitationseinrichtungen sein.