Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist laut § 185 SGB IX Aufgabe des Integrationsamtes. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern durchgeführt. Die Integrationsämter können im Rahmen der Begleitenden Hilfe finanzielle Hilfen und Beratungen bzw. Betreuungen sowohl den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als auch den schwerbehinderten Menschen selbst gewähren. Unabhängig davon, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder Leistungen zur beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben alle Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.
Begleitende Hilfe als längerfristiger Prozess
Die Begleitende Hilfe beginnt bereits bei der Einstellung und soll die schwerbehinderten Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Das Integrationsamt steht dabei als Ansprechpartner für die schwerbehinderten Menschen, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie (falls vorhanden) dem Integrationsteam zur Verfügung.
Das Integrationsamt hat besondere Fachdienste, die Integrationsfachdienste (IFD) sowie die Technischen Beratungsdienste eingerichtet, deren Ziel es ist, fachlich fundierte und praktikable Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln. Das Integrationsamt setzt im Rahmen der Begleitenden Hilfe aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe unterschiedliche Hilfen für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein.
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
- Beratung und Betreuung bei persönlichen Schwierigkeiten, bei Arbeitsplatzproblemen, bei Umsetzungen, bei Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung, bei Konflikten mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, bei Gefährdung des Arbeitsplatzes bis hin zur psychosozialen Betreuung,
- finanzielle Hilfen für technische Arbeitshilfen,
- Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
- Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- Wohnungshilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung,
- Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten und
- Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz.
Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Beratung bei der Auswahl eines geeigneten Arbeitsplatzes, bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen Problemen,
- finanzielle Hilfen zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Arbeitsplätze sowie Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte,
- Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind (§ 27 SchwbAV),
- Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter junger Menschen im Alter bis zu 25 Jahren,
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter junger Menschen, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind und
- ggf. Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Leistungen an das betriebliche Integrationsteam
Die Schwerbehindertenvertretung, der oder die Inklusionsbeauftragte und der Betriebsrat oder Personalrat werden unterstützt durch:
- Bildungs- und Informationsangebote,
- Beratungen im Einzelfall,
- Beratung bei der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung,
- Beratung bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements,
- Mithilfe bei der Lösung von Konflikten.
Leistungen an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen
Beteiligung an der psychosozialen Betreuung und finanzielle Hilfe im Rahmen der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen.