Das Lexikon ist ein Service von REHADAT.

Außerbetriebliche Ausbildung (BaE)

Die Außerbetriebliche Ausbildung (auch: Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung – BaE) ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Förderung der Berufsausbildung. Sie ist eine Maßnahme in Einrichtungen der beruflichen Bildung zur Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen, die nach ihrer Schulzeit keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden. Sie wurde im Zuge der Benachteiligtenförderung entwickelt.

Unterscheidung betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung

Ausbildungsverhältnisse fallen unter "außerbetriebliche Ausbildung", wenn sie überwiegend durch staatliche Programme bzw. durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden (die Unterscheidung zwischen betrieblicher bzw. außerbetrieblicher Ausbildung betrifft die Art der Finanzierung, nicht die des Lernorts).

Einrichtungen der außerbetrieblichen Ausbildung sind zum Beispiel Akademien, Bildungszentren, Fachschulen, Technikerschulen, kirchliche Einrichtungen oder Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen in den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung und umfasst auch die Teilnahme am Berufsschulunterricht. Für eine berufliche Erstausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Während der Ausbildung finden mehrwöchige Betriebspraktika statt.

Ziel ist es, die Ausbildung möglichst schon nach dem ersten Ausbildungsjahr in einem Betrieb fortzusetzen – unter Umständen unter Gewährung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Zum Teil erfolgt die Ausbildung aber auch in einem direkten Verbund mit Ausbildungsbetrieben. Bei der außerbetrieblichen Ausbildung wird zwischen kooperativer Berufsausbildung und integrativer Berufsausbildung unterschieden.

Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können sie auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Für die Fahrten zu den Ausbildungsorten ist ein Zuschuss möglich.

Ausbildungsplätze für behinderte Menschen werden durch das Reha-Team der Agentur für Arbeit direkt vermittelt.