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Arbeitsvermittlung

Die Arbeitsvermittlung ist eine der Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsagentur vor Ort. Die Arbeitsvermittlung kann daneben aber auch durch private Arbeitsvermittlungen (JobCenter, Personal-Service-Agenturen, Zeitarbeitsfirmen etc.) erfolgen (siehe auch -> Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)).

Die Bundesagentur für Arbeit ist vor allem zuständig für Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld empfangen. Durch die Arbeitsvermittlung werden Ausbildungs- und Arbeitsuchende auf der einen Seite sowie Ausbildungsbetriebe/Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der anderen Seite zusammengeführt. Dabei sollen die Agenturen für Arbeit Ausbildungssuchende und schwer vermittelbare arbeitslose Personen besonders unterstützen (§ 35 Absatz 1 Satz 3 SGB III).

Aufgaben der Arbeitsvermittlung

  • arbeitslose und arbeitssuchende Personen beraten
  • berufliches Profil erstellen
  • passende Stellenanzeigen auf dem Arbeitsmarkt aufzeigen
  • über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren
  • über mögliche finanzielle Leistungen informieren
  • über Fördermittel für eine Existenzgründung informieren
  • Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen beraten
  • bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstützen

Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen / Reha-Teams

Die Bundesagentur für Arbeit hat insbesondere die Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen – einschließlich der Vermittlung von in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – sowie die Beratung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen durchzuführen (§ 187 SGB IX).

Für die Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen sind bei den Arbeitsagenturen besondere Beratungs- und Vermittlungsstellen mit so genannten Reha-Teams eingerichtet. Für die Suche und gezielte Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze kann das Reha-Team auch einen Integrationsfachdienst (IFD) beauftragen. Der IFD unterstützt insbesondere schwerbehinderte und behinderte Menschen, die bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine besondere arbeitsbegleitende Betreuung benötigen. Finanzielle Leistungen der Agenturen für Arbeit und der Integrationsämter können die Vermittlung und damit die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen.