Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt ist die frei verhandelte Gegenleistung, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen für ihre Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrages zahlen. Tarifverträge oder gesetzliche Mindestlohnregelungen können eine Mindesthöhe festlegen. In Deutschland wird allgemein zwischen zwei verschiedenen Entgeltformen unterschieden: dem Lohn für Arbeiter und Arbeiterinnen und dem Gehalt für Angestellte. Der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit wird als Arbeitseinkommen bezeichnet.
Recht auf gleiche Entlohnung
Menschen mit Schwerbehinderung müssen genauso entlohnt werden wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Erhalten schwerbehinderte Menschen aufgrund einer Behinderung eine Rente oder eine vergleichbare Leistung, so darf diese nicht auf das Arbeitsentgelt angerechnet oder bei der Bemessung des Arbeitsentgeltes berücksichtigt werden (§ 206 SGB IX).
Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit
Können schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung auf Dauer nicht mehr erbringen, so haben sie laut SGB IX keinen Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung. § 164 Absatz 4 SGB IX verpflichtet jedoch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen so zu fördern, dass sie ihre eingeschränkte Arbeitskraft bei einer entsprechenden Tätigkeit weiterhin einsetzen können. Werden schwerbehinderte Menschen vorübergehend arbeitsunfähig, so haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit (längstens für die Dauer von sechs Wochen).