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Case Management

Der Ansatz des Case Managements (Fallmanagement) ist in den USA in den 70er Jahren entwickelt worden, um die Zersplitterung sozialer Dienstleistungsangebote aufzuheben. Die Methode wurde in den 80er Jahren vor allem durch Wolf Rainer Wendt in Deutschland bekannt gemacht und findet heute auch hierzulande viele Anhängerinnen und Anhänger, vor allem im Bereich der Pflege, Rehabilitation und in der Medizin. Case Management bezeichnet den Prozess der Zusammenarbeit zwischen einer Case Managerin/einem Case Manager mit seinem bzw. ihrem Klienten(-system), in dem es um das Einschätzen, Planen, Umsetzen, Koordinieren und Überwachen der Aktivitäten aller Betroffenen zur qualitätsvollen und kostensparenden Erbringung einer individuellen Leistung geht.

Case Management und berufliche Rehabilitation

Case Management versteht sich im Zusammenhang mit dem Konzept der beruflichen Rehabilitation als ein Verfahren der individuellen Unterstützung von gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten beim Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit und ihres Arbeitsplatzes. Die Unterstützung kann sich dabei auch auf die über den Einzelfall hinausgehende Akquisition von Arbeitsplätzen und auf den Aufbau einer regionalen Versorgungsstruktur ausweiten. Case Managerinnen und Case Manager fungieren als Vermittlerinnen und Vermittler zwischen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie den Rehabilitationsträgern und allen weiteren relevanten Stellen und Diensten.

Case-Management-Verfahren

Case Management verläuft nach einem Plan, der zusammen mit den Klientinnen und Klienten ausgearbeitet wird und der sich in der Regel in mehreren aufeinanderfolgenen Phasen vollzieht:

  • Situationsbeschreibung mit der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem betroffenen Arbeitnehmer (Erfassung der Aufgabenstellung),
  • Assessment, Bedarfsanalyse (Einschätzung der notwendigen, passgenauen Hilfen),
  • Ablauf-/Entwicklungsplanung der Dienstleistungen, des Eingliederungsplans,
  • Vermittlung der Unterstützung und Steuerung des Hilfeprozesses,
  • Systematische Vernetzung aller Beteiligten/Dienstleistungen im Hinblick auf das angestrebte Ziel und
  • Kontrolle und Bewertung der Dienstleistungen durch verpflichtende Leistungsdokumentation.

Finanzierung des Case Managements

Grundsätzlich ist der Kostenträger der beruflichen Rehabilitation (zum Beispiel die Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaft) für die Bewilligung von Leistungen zuständig. Wichtig ist, dass die Case Managerin oder der Case Manager rasch eine Klärung der Zuständigkeit herbeiführt und die potenziellen Kostenträger in den weiteren Verlauf des Verfahrens einbindet.