Das Lexikon ist ein Service von REHADAT.

Teilhabeberatung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wird seit dem 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln in Form neuer Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die EUTB wird laut Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergänzend zu dem bestehenden Beratungsangebot der Rehabilitationsträger niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten.

Dabei soll die EUTB noch weit vor der Beantragung von Leistungen erfolgen und wegweisend eine umfassende Planungs- Orientierungs- und Entscheidungshilfe darstellen. Beraten wird über Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten, mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf. Die EUTB steht als unentgeltliches Angebot allen Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Angehörigen offen. Sie soll wohnortnah, zeitnah sowie barrierefrei ausgestaltet werden.

Die Regelungen zu den Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, die sich in der Praxis flächendeckend nicht bewährt haben, werden einhergehend mit der EUTB gestrichen. Obleich die Gemeinsamen Servicestellen entfallen, bleiben die Rehabilitatonsträger weiterhin zur umfassenden Beratung der Leistungsberechtigten verpflichtet. Sie sind nunmehr aufgefordert, hierzu untereinander vernetzte Ansprechstellen einzurichten (vgl. § 12 Absatz 1 Satz 3 SGB IX).

Hintergrund und Ziele

Das Ziel der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ist die Stärkung der Selbstbestimmung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Die Einrichtung einer solchen Beratung wird als notwendig erachtet, damit Menschen mit (drohender) Behinderung in dem vom Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu geschaffenen personenzentrierten Leistungssystem der Eingliederungshilfe ihren Weg durch die verschiedenen Leistungsangebote finden. Die Beratung soll Menschen mit (drohender) Behinderung in die Lage versetzen, bei der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX-neu ihren Unterstützungsbedarf selbstständig und klar formulieren und ihre Interessen selbst vertreten zu können.

Kernelemente der Teilhabeberatung

  1. Unabhängigkeit
    Die Teilhabeberatung soll von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig sein, d. h. möglichst frei von ökonomischen und haushaltsrechtlichen Interessen sowie der Kostenverantwortung der Leistungsträger und Leistungserbringer sein. Um diese finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen, wurde die Finanzierung durch den Bund eingeführt.
  2. Parteilichkeit für Menschen mit (drohender) Behinderung
    Die Teilhabeberatung soll bereits im Vorfeld eines Antrags auf konkrete Leistungen unabhängige Beratung und Aufklärung ermöglichen. Die Beratung soll sich an den Lebenswelten der Ratsuchenden orientieren und deren individuelle Situation ganzheitlich berücksichtigen. Die Beratung soll allein den Leistungsberechtigten oder Ratsuchenden gegenüber verpflichtet sein und ihre Position gegenüber den Leistungsträgern und Leistungserbringern stärken.
  3. Von Betroffenen für Betroffene
    Die Teilhabeberatung soll insbesondere als "Beratung von Betroffenen für Betroffene" ("Peer Counseling") gefördert und durchgeführt werden.

Förderung der unabhängigen Teilhabeberatung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) fördert auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX die Errichtung der EUTB. Die Fördermittel werden für ein bedarfsgerechtes, regionales Angebot entsprechend der Größe der Bundesländer aufgeteilt. Die FTB sorgt für eine überregionale Vernetzung der Beratungsstellen und begleitet die EUTB nach dem Prinzip "Eine für Alle": Die Einrichtungen sollen für Fragen zu allen Beeinträchtigungen der Teilhabe und zu allen Fragen der Teilhabe offen stehen. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot, welches bestehende Beratungsstrukturen nicht ersetzen soll.

Im Mai 2017 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Förderrichtlinie zur Teilhabeberatung veröffentlicht. In der Richtlinie werden das Förderziel und der Verwendungszweck, der Gegenstand der Förderung, die möglichen Zuwendungsempfänger/innen, besondere Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art, Umfang und Höhe der möglichen Zuwendungen beschrieben.

Der Förderzeitraum hat am 1. Januar 2018 begonnen. Anträge für die erste Förderperiode können ab dem 15. Juni 2017 bis zum 31. August 2017 an die vom BMAS beauftragte "Fachstelle Teilhabeberatung" (bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH – gsub) gerichtet werden (siehe unten).

Anfang Januar 2018 hat die EUTB ihre Arbeit aufgenommen. Die Förderung der EUTB in Höhe von 58 Millionen Euro jährlich erfolgt aus Bundesmitteln und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Bis zum 31.06.2021 soll die Bundesregierung dem Parlament über die Einführung und Inanspruchnahme des neuen Beratungsangebotes einen Bericht vorlegen, von dem es dann in der Folge abhängen wird, ob der Bund seine Finanzierungszusage verlängern wird oder nicht.

Fachstelle Teilhabeberatung (FTB)

Derzeit befindet sich die zentrale Fachstelle Teilhabeberatung (FTB) im Aufbau. Diese Fachstelle ist angesiedelt bei der gsub mbH, der Selbstbestimmt Leben UG (haftungsbeschränkt) und der Humboldt-Universität zu Berlin, Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen am Institut für Rehabilitationswissenschaften.

Aufgaben der Fachstelle Teilhabeberatung (FTB):

  • Fachliche und organisatorische Unterstützung der regionalen Beratungsangebote, die im Rahmen der EUTB ab dem 1. Januar 2018 gefördert werden.
  • Förderung der Vernetzung der EUTB untereinander und mit anderen Beratungsangeboten.
  • Ab Februar 2018 bietet die FTB für alle Berater/innen der EUTB eine verpflichtende Grundqualifizierung an.
  • Die FTB fördert das allen Beratungsangeboten zugrundeliegende Prinzip "Eine für alle" (eine Ansprechstelle für alle Fragen der Teilhabe).
  • Die FTB baut das Peer Counseling über die Grundqualifizierung, weitere Qualifizierungsangebote und strukturelle Maßnahmen aus. Peer Counseling ist besonders geeignet, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern.
  • Die FTB unterstützt die regionalen Beratungsangebote der EUTB dabei, die Qualität der Beratung sicherzustellen.