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Arbeitsgelegenheit

Arbeitsgelegenheiten (auch: "Ein-Euro-Jobs") sind staatlich geförderte Arbeiten, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Über die Förderung entscheiden die regional zuständigen Jobcenter im Einzelfall. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II (ALG II) eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen. Die Entschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, das heißt, mit einer Arbeitsgelegenheit können sich Arbeitsuchende zusätzlich zum Arbeitslosengeld etwas dazu verdienen.