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Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ist eine neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Anspruchsberechtigter Personenkreis

Das Budget für Arbeit ermöglicht Alternativen zum Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Anspruchsberechtigt sind daher nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die einen Anspruch auf Leistungen in WfbM haben. Die Leistung wird von dem Nachweis eines Beschäftigungsangebotes abhängig gemacht. Sie kommt Personen zugute, die eine zur Aufnahme der Arbeit erforderliche Leistungsfähigkeit vorweisen können und die Leistungen nicht in WfbM in Anspruch nehmen wollen.

Das Budget für Arbeit ist Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Grundsätzlich handelt es sich beim Budget für Arbeit (trotz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es umfasst einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss (Beschäftigungssicherungszuschuss oder auch Minderleistungsausgleich) an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die kontinuierliche notwendige Assistenz (personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung) am Arbeitsplatz der Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer.

Modellhafte Erprobung und flächendeckende Einführung

Das Budget für Arbeit wurde zunächst in verschiedenen Bundesländern (u. a. in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen) als Konzept zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben erprobt und eingeführt. Seit dem 01.01.2018 ist das Budget für Arbeit durch Bundesteilhabegesetz (BTHG) als bundesweite Regelleistung in allen Bundesländern möglich. Die rechtliche Grundlage des Budgets für Arbeit liegt in § 61 SGB IX.

Rückkehrrecht zur WfbM

Wer sich für eine Förderung durch das Budget für Arbeit entscheidet, hat ein Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Das Budget steht aber auch denjenigen offen, die zuvor noch nicht in einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt waren.