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Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung (auch: "Mini-Job" oder "450-Euro-Job") ist ein Beschäftigungsverhältnisse, bei dem das Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder das nur kurz andauert. Geringfügig Beschäftigte müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bei der geringfügigen Beschäftigung übernehmen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge und die Steuern.

Voraussetzungen der geringfügigen Beschäftigung

Geringfügig beschäftigt ist, wer

  • regelmäßig unter 15 Studen in der Woche arbeitet,
  • nicht mehr als 450 Euro brutto im Monat verdient,
  • kurzfristig, also höchstens bis zu zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr, beschäftigt ist.

Freiwillige Beiträge und Rechtsansprüche

Geringfügig Beschäftigte können freiweillig einen kleinen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. (Dies entfällt, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bereits Rentnerinnen bzw. Rentner sind.) Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse können bei einer gewerblichen Arbeitgeberin/einem gewerblichen Arbeitgeber oder aber in einem privaten Haushalt ausgeübt werden. Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle.