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Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vereinbarte oder betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen. Arbeitgeber können von ihren schwerbehinderten Beschäftigten verlangen, Überstunden zu machen, soweit dies im Rahmen des Direktionsrechtes erlaubt ist und solange die gesetzlich zulässige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Erst wenn dies der Fall ist, findet die Regelung des SGB IX zur Mehrarbeit Anwendung.

Überstunden in der Ausbildung

Wenn Unternehmen von ihren Auszubildenden wünschen, dass sie Überstunden machen, müssen sie erst die Zustimmung des Betriebsrats beziehungsweise des Personalrats einholen. Die Überstunden, die Auszubildende leisten, müssen dem Ausbildungszweck dienen. Außerdem muss ein entsprechender Zeitausgleich vereinbart sein.

Auszubildende unter 18 dürfen bis auf eine einzige Ausnahme keine Überstunden machen (wollen Jugendliche einen freien Tag zwischen einem Feiertag und einem Wochenende machen, dürfen sie bis zu einer halben Stunde vorarbeiten).