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Mitbestimmung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung. Dies ist Ausdruck der Arbeitnehmerrechte und -mitverantwortung. Betriebliche Mitbestimmung ist in Deutschland in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Beschäftigten durch einen Betriebsrat (im öffentlichen Dienst durch einen Personalrat) möglich. Der Betriebsrat oder Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und bestimmt bei Angelegenheiten mit, die den Arbeitsplatz betreffen.

Unternehmensmitbestimmung in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bezieht sich auf wirtschaftliche und unternehmerische Fragen. Der Aufsichtsrat, der von den Beschäftigten sowie den Aktionärinnen und den Aktionären des Unternehmens gewählt wird, kontrolliert dabei den Vorstand.