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Fürsorgestelle

In einigen Bundesländern übertragen die Integrationsämter einen Teil ihrer Aufgaben auf die sogenannten örtlichen Fürsorgestellen. So werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein Teile der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des besonderen Kündigungsschutzes von den örtlichen Fürsorgestellen durchgeführt.

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Fürsorgestelle ist im Allgemeinen dem Sozialamt beim Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet und heißt inzwischen Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Die Fachstellen stehen schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten sowie Personalräten und Personalrätinnen und Schwerbehindertenvertrauenspersonen für alle Fragen rund um Arbeit und Beschäftigung zur Verfügung.

Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts

Die örtlichen Fürsorgestellen sind darüber hinaus mit Aufgaben der Hauptfürsorgestellen im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beauftragt. Sie sind somit auch Ansprechpartnerinnen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, Waisen und Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz und Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte) mit Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfen, Kraftfahrzeugbeihilfen, Hilfe zur Pflege, Erziehungsbeihilfe, Altenhilfe).