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Existenzgründung

Menschen mit Schwerbehinderung können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen, wenn

  • sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
  • sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und
  • die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (§ 185 Absatz 3 Nummer 1c SGB IX in Verbindung mit § 21 SchwbAV).

Leistungen bei Existenzgründung

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel folgende Leistungen finanziert werden: