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Berufsbildungswerk (BBW)

Berufsbildungswerke (BBW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 51 SGB IX. In Berufsbildungswerken können junge Menschen mit Behinderung eine berufliche Erstausbildung oder Berufsvorbereitung absolvieren (eine außerbetriebliche Ausbildung). Die Auszubildenden erhalten ein Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit. Übernommen werden unter anderem Kosten für die Berufsausbildung, die Verpflegung und das Wohnen im Internat. Des Weiteren wird ein Zuschuss zu Familienheimfahrten gewährt.

Praktischer und theoretischer Unterricht und interdisziplinäre Ausbildungs-Teams

Der praktische und theoretische Unterricht im BBW erfolgt durch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder, Meisterinnen und Meister sowie sonderpädagogisch ausgebildetete Berufsschullehrerinnen und -lehrer in einem barrierefreien Umfeld. Die Jugendlichen können ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Unterstützung erhalten. Darüber hinaus gibt es Freizeit- und Sportangebote.

Bei der Ausführung der Leistungen der beruflichen Rehabilitation arbeiten Ärzte und Ärztinnen, Psychologinnen und Psychologen, Pädagoginnen und Pädagogen sowie viele andere Fachkräfte mit den Ausbildern und Ausbilderinnen eng zusammen. Der Gesamtpersonalschlüssel für jede/n einzelne/n Auszubildende/n liegt bei mindestens eins zu fünf. Die verschiedenen Fachleute werden durch ein qualifiziertes Reha-Management personenzentriert für jeden einzelnen Jugendlichen vernetzt.

Das Leistungsspektrum der BBW

Das Leistungsspektrum der Berufsbildungswerke umfasst die

Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VamB)

Die berufliche Ausbildung findet – soweit möglich – verzahnt mit Unternehmen der Wirtschaft und öffentlichen Dienststellen statt. Das ist die sogenannte Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) nach § 51 Absatz 2 SGB IX. Bei VAmB werden mindestens sechs Monate der Ausbildung in Betriebe verlagert. Dabei werden die jungen Menschen eng je nach individuellem Bedarf von den Berufsbildungswerken unterstützt. Ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung ist jederzeit möglich. Für junge Menschen, denen eine VAmB noch nicht gelingt, werden mindestens 26 Wochen Betriebspraktika sichergestellt.

Zielgruppe der BBW

Zielgruppe der Berufsbildungswerke (BBW) sind junge Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Ausbildungserfolges die Leistungen eines BBW benötigen. Die Leistungen werden überwiegend finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage des § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a SGB III in Verbindung mit § 51 SGB IX. Darüber hinaus kommen auch Rentenversicherung und Unfallversicherung als Leistungsträger in Betracht.

Mit den jungen Menschen wird ein Teilnahmevertrag geschlossen, der ihnen umfassende Rechte und Pflichten gegenüber den Berufsbildungswerken einräumt. Ihre Mitwirkung an der Leistungsgestaltung wird darüber hinaus durch eine Teilnehmervertretung in den Berufsbildungswerken sichergestellt.

Mit der Ausbildung durch ein BBW wird ein Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) inklusive Hauptschulabschluss realisiert. Berufsbildungswerke arbeiten eng verzahnt mit zuständigen Stellen und unterstützen diese bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen.

Kooperationen

Zur Sicherstellung von weiteren erforderlichen Leistungen wie beispielsweise der Alltagspflege kooperieren Berufsbildungswerke eng mit den Pflegeversicherungs-, Krankenversicherungs- und Eingliederungshilfeträgern. Zur Realisierung einer inklusiven Gesellschaft wird nicht nur die Ausbildung mit dem Wirtschaftsraum, sondern die Leistung zur Förderung der sozialen Teilhabe mit dem Sozialraum vernetzt. Berufsbildungswerke verfolgen das Ziel: so inklusiv wie möglich, so speziell wie nötig. Zur Gestaltung nahtloser Versorgungsketten werden die Leistungen der Berufsbildungswerke mit Leistungen der Akutversorgung, medizinischen Rehabilitation, der Suchthilfe, der Jugendhilfe, der Schulen und Hochschulen etc. vernetzt.

Projekt Basiskonzept für die Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation (b3)

Mit dem Projekt Basiskonzept für die Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation (b3) unterstützen Berufsbildungswerke maßgeblich die Entwicklung einheitlicher Kriterien der Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) in Kooperation mit sieben weiteren Akteuren der beruflichen Rehabilitation, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und der Hochschule Magdeburg/Stendal.

Reha-pädagogische Zusatzqualifikation (ReZA)

Mit der Entwicklung eines Rahmencurriculums für eine Reha-pädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) auf der Grundlage der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses stellen BBW ihr Erfahrungswissen für andere außerbetriebliche Anbieterinnen und Anbieter sowie Betriebe zur Verfügung.

Projekt Anfänge, Übergänge, Anschlüsse sichern (PAUA)

Mit dem Projekt Anfänge, Übergänge, Anschlüsse sichern (PAUA) öffnen sich Berufsbildungswerke für weitere Personenkreise. Neben Jugendhilfeempfängerinnen und -empfängern spielen junge Menschen mit Fluchthintergrund eine wichtige Rolle. Hierzu realisieren Berufsbildungswerke ein rechtskreisübergreifendes Case-Management. Zur Unterstützung junger Menschen mit Behinderung in Betrieben erproben sie direkte Leistungen an Betriebe.

Projekt TrialNet

Im Projekt TrialNet wurde die Ausbildung junger Menschen mit Behinderung mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen erprobt. Damit sollte das Potenzial von Ausbildungsbausteinen und modularen Strukturen für eine flexiblere und betriebsnähere Gestaltung der Ausbildung behinderter Jugendlicher und für die Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Lernorten und Teilhabeleistungen untersucht werden. Des Weiteren war es ein Ziel des Projekts, den Kreis der ausbildungsbereiten Betriebe zu erweitern.