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Arbeitserprobung

Die Arbeitserprobung ist ein Angebot der Agentur für Arbeit für junge Menschen mit Behinderung. Sie zählt zu den berufsvorbereitenden Maßnahmen und dient der Abklärung der intellektuellen oder körperlichen Eignung sowie der Motivation für eine vorgesehene Berufsrichtung.

Voraussetzung für Arbeitserprobung

Die Arbeitserprobung wird von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vermittelt und finanziert, wenn dem behinderten Menschen auch nach Einschaltung des Ärztlichen oder Psychologischen Dienstes noch kein abschließender Eingliederungsvorschlag unterbreitet werden kann, der seinen persönlichen Voraussetzungen entspricht.

Orte und Zielsetzungen von Arbeitserprobungen

Eine Arbeitserprobung findet in Rehabilitationseinrichtungen (Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken oder Einrichtungen zur Medizinisch-beruflichen Rehabilitation) statt und dauert bis zu vier Wochen.

Ziel der Arbeitserprobung ist es, gemeinsam mit den Rehabilitanden die berufliche Eignung für ein bestimmtes Berufsziel und die Auswahl von erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu klären (§ 49 Absatz 4 SGB IX). Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden können bei der Arbeitserprobung typische Tätigkeiten eines Berufes oder eines Berufsfeldes kennenlernen und die eigenen Fähigkeiten, Stärken und Einschränkungen durch konkretes Ausprobieren der beruflichen Aufgaben herausfinden.

Dabei wird auch geklärt, ob für den künftigen Ausbildungsplatz eine bestimmte Ausstattung (Technische Hilfen) benötigt wird und ob im Unterricht der Berufsschule stützende Hilfen erforderlich sind. Darüber hinaus soll die Leistungsfähigkeit der Betroffenen getestet werden. Art und Dauer der Arbeitserprobung werden mit dem behinderten Menschen im Einzelfall durch den zuständigen Rehabilitationsträger festgelegt (§ 6 Absatz 1 SGB IX).