Fachkonferenz "Andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX"

Veranstaltungsbeginn 24. April 2019 10:00
Veranstalter Kolping
Veranstaltungsort KBBW Hettstedt

Mit dem BTHG sind für leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung mit den „Anderen Leistungsanbietern“ (§ 60 SGB IX) erweiterte Umsetzungsmöglichkeiten der Leistungsangebote zwischen den verschiedenen Orten der Leistungserbringung entstanden. Das Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt bietet seit Juni 2018 eine Alternative zu den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und war das erste Unternehmen in Deutschland, welches als „Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX“ durch die Agentur für Arbeit anerkannt wurde. Wir laden daher interessierte Unternehmen zu einer Fachkonferenz zu diesem Thema ein.

Bitte melden Sie sich bis zum 17.04.2019 unter buero-berlin@kolping-bildungsunternehmen.de an.

Die Teilnehmergebühr beträgt 100,00 EUR.