Neuer Wegweiser Gewaltschutz für Menschen mit Behinderung

Seit dem 14.11.2025 ist der neue „Wegweiser Gewaltschutz des Arbeitskreises Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen offiziell veröffentlicht. Die BAG BBW hat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden, Ländern und Kommunen sowie Praxisvertreter*innen daran mitgearbeitet.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, dankte allen Beteiligten, die seit Ende 2024 in insgesamt acht Sitzungen an der Erstellung mitgewirkt haben. Sie betonte, dass der Leitfaden durch einen kontinuierlichen Austausch auf Länderebene umgesetzt und weiterentwickelt werden müsse. Zudem kündigte sie an, dass das BMAS der Empfehlung des Arbeitskreises folgen und prüfen werde, wie § 37a SGB konkreter ausgestaltet werden kann.

Der Leitfaden soll allen Orientierung und Sicherheit geben, die in Einrichtungen arbeiten oder leben. Einrichtungen und Dienste sind aufgefordert, stabile Netzwerke aufzubauen und zu pflegen, um den Gewaltschutz nachhaltig zu stärken. Die Grundlagen eines wirksamen Schutzes sind vielfältig und im Leitfaden zusammengeführt: regelmäßige Schulungen der haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Angebote zum Empowerment für Menschen mit Behinderungen, die ihre Selbstwirksamkeit stärken, zählen zu den zentralen Schutzmaßnahmen.

Das BMAS hat zudem angekündigt, im Rahmen des für diese Legislaturperiode geplanten Gesetzes zum inklusiven Arbeitsmarkt entsprechende Mindeststandards für den Gewaltschutz in Einrichtungen einzuführen.

Die Berufsbildungswerke werden ihre Gewaltschutzkonzepte anhand des neuen Leitfadens überprüfen und die Entwicklung der Mindeststandards aktiv begleiten.

Wegweiser Gewaltschutz des Arbeitskreises Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen