Fachpraktiker*innen bereichern den Arbeitsmarkt

Die Einführung der Fachpraktikerberufe ist eine Erfolgsgeschichte: Junge Menschen, die keine oder noch keine Regelausbildung aufgrund ihrer Behinderung absolvieren können, erhalten auf diesem Weg einen anerkannten Berufsabschluss und damit die Möglichkeit der Weiterqualifizierung bis hin zum Erreichen des Vollberufs. Tobias Schmidt, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, erklärt dazu:

„Fachpraktikerausbildungen sind fester Bestandteil einer inklusiven Arbeitswelt. Sie bieten jungen Menschen mit Behinderung eine echte Perspektive und unterstützen Unternehmen dabei, qualifizierte und motivierte Fachkräfte zu gewinnen. Für junge Menschen mit Behinderungen, die keinen Schulabschluss haben, ermöglicht die Fachpraktikerausbildung den so wichtigen ersten Einstieg ins Berufsleben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesinstitut für Berufsbildung haben bei der BAG BBW eine Handreichung für Betriebe in Auftrag gegeben, um mehr Betriebe zur Ausbildung von Fachpraktiker*innen zu motivieren. Denn die statistischen Auswertungen der BAG BBW zeigen, dass Fachpraktiker*innen ein Jahr nach ihrem Ausbildungsende in einem Berufsbildungswerk zu einem höheren Anteil in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergehen als Absolvent*innen der Vollausbildungen. Das belegt die Anschlussfähigkeit von Fachpraktiker*innen. Sie bereichern den Arbeitsmarkt und bringen Vielfalt in die Betriebe. Je mehr Unternehmen in diese Ausbildung einsteigen, umso stärker gelingt die Inklusion am Arbeitsmarkt.“

Hintergrund:
Fachpraktikerberufe sind anerkannte Berufsausbildungen. Sie richten sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung (noch) keine Vollausbildung absolvieren können. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die oftmals Stärken im praktischen Bereich haben, werden die praktischen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte im Vergleich zur Theorie stärker betont. Fachpraktikerberufe ermöglichen Menschen mit Behinderungen eine qualifizierte, anschlussfähige Berufsausbildung einschließlich einer bei einer zuständigen Stelle absolvierten Abschlussprüfung. Der Wechsel in die Voll- oder Regelausbildung ist zu jedem Zeitpunkt während der Fachpraktikerausbildung möglich.

Die Handreichung finden Sie zum kostenlosen Download hier