

Bildungsmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Fortbildung dienen dazu, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Hintergrund sind insbesondere die steigenden Anforderungen der Arbeitswelt, die sich während eines Arbeitslebens schneller denn je verändern.
Sofern im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist, kann die Maßnahme in einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Einrichtung, zum Beispiel einem Berufsförderungswerk, durchgeführt werden.
Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) geltenden Leistungsgesetzen.
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für schwerbehinderte Menschen gefördert werden (§ 102 Absatz 3 Nummer 1 e SGB IX in Verbindung mit § 24 SchwbAV).