Pfadnavigation

  1. Service
  2. > Lexikon
  3. > Einträge
  4. > Überbrückungsgeld
junge Frau mit Trainer macht eine Übung in der Reha
zwei fröhliche junge Frauen im Schwimmbad am Beckenrand

Überbrückungsgeld

Überbrückungsgeld

Überbrückungsgeld ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit Überbrückungsgeld wird zur Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gefördert, indem diese Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung für die Dauer von sechs Monaten nach der Existenzgründung geleistet wird.

Originaltext von talentplus

 

Lexikon

 
©  Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke  ~  wegewerk. | ww.edit cms 3.5