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Teilhabe

Teilhabe

Der Begriff Teilhabe spielt eine große Rolle in dem Behinderungskonzept der Weltgesundheitsorganisation "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)" aus dem Jahre 2001 und ist hier mit Fragen nach dem Zugang zu Lebensbereichen, der Daseinsentfaltung, dem selbstbetimmten Leben und der gleichberechtigten Teilhabe verknüpft sowie mit Fragen der Lebenszufriedenheit, der erlebten gesundheitsbezogenen Lebensqualität und der erlebten Anerkennung und Wertschätzung in den Lebensbereichen, die für die betrachtete Person wichtig sind.

Durch das SGB IX hat der Begriff Teilhabe eine politisch aktuelle Bedeutung für Menschen mit Behinderungen bekommen. Teilhabe wird als sozialpolitisches Konzept für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung definiert und löst damit alte Konzepte der Fürsorge und Versorgung im Bezug auf Menschen mit Behinderungen ab.

In § 1 SGB IX ist über das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot hinaus geregelt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern sowie Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

Als Leistungen zur Teilhabe gelten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. In diesem Sinne ist Teilhabe als Aspekt der selbstbestimmten Integration behinderter Menschen zu verstehen, denn jeder Betroffene entscheidet mit, welche Leistungen er in welcher Art und Weise erbracht haben möchte.

Darüber hinaus wird die Serviceorientierung festgelegt und damit die Zielgruppe der Leistung als Kunden in den Mittelpunkt gerückt, zum Beispiel in der Idee der Gemeinsamen Servicestellen.

Teilhabe steht in diesem Zusammenhang für einen Paradigmenwechsel, denn behinderte Menschen werden vom Objekt der Fürsorge zum Subjekt der Selbstbestimmung, ohne dass dabei der Aspekt der Sonderstellung behinderter Menschen im gesamtgesellschaftlichen Kontext verloren geht.

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Originaltext von talentplus

 

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