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Technischer Beratungsdienst

Technischer Beratungsdienst

Sogenannte Technische Beratungsdienste, Technische Dienste oder Ingenieursfachdienste, die Arbeitgeber in allen Fragen rund um die Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen beraten und unterstützen, gibt es sowohl bei den Agenturen für Arbeit als auch bei den Integrationsämtern.

Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes hat die Aufgabe der behinderungsgerechten Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze. Er berät Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und gegebenenfalls das betriebliche Integrationsteam in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Die beratenden Ingenieure kennen die neuesten Entwicklungen der technischen Arbeitshilfen für behinderte Menschen. Sie halten Kontakt mit den Betrieben, sind mit den Problemen vor Ort vertraut und entwickeln Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Aufgaben:

  • Probleme eines behinderten oder erkrankten Mitarbeiters im Gespräch klären.
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen ermitteln, zum Beispiel beim Ortstermin zur Begehung des Arbeitsplatzes mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt.
  • Lösungen im Team mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsarzt, Betriebsrat bzw. Personalrat und Arbeitgebervertreter finden. Maßnahmekatalog aufstellen und Kostenübernahme sowie mögliche Lohnzuschüsse abklären.
  • Arbeitsplätze und Arbeitsumfeld durch technisch-organisatorische Maßnahmen an die Behinderung des Mitarbeiters anpassen.
  • Fördermittel vor Beginn einer Maßnahme (!) mit Hilfe des Integrationsamtes beantragen

bei der Beurteilung des konkreten Arbeitsplatzes und der Arbeitssituation vor Ort im Hinblick auf die Behinderung

bei der Suche nach behinderungs-angepassten alternativen Arbeitsplätzen im Betrieb oder in der Organisation

beim Planen und Entwickeln ergonomischer, passgenauer technischer und arbeitsorganisatorischer Lösungen

bei der Suche nach technischen Hilfsmitteln und geeigneter Arbeitsplatz-Ausstattung, inklusive der Prüfung konkreter Marktangebote

bei der Vermittlung von weitergehenden Beratungs- und Begleitungsdiensten wie etwa durch die Integrationsfachdienste.

Originaltext von talentplus

 

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