

Sogenannte Technische Beratungsdienste, Technische Dienste oder Ingenieursfachdienste, die Arbeitgeber in allen Fragen rund um die Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen beraten und unterstützen, gibt es sowohl bei den Agenturen für Arbeit als auch bei den Integrationsämtern.
Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes hat die Aufgabe der behinderungsgerechten Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze. Er berät Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und gegebenenfalls das betriebliche Integrationsteam in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Die beratenden Ingenieure kennen die neuesten Entwicklungen der technischen Arbeitshilfen für behinderte Menschen. Sie halten Kontakt mit den Betrieben, sind mit den Problemen vor Ort vertraut und entwickeln Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
bei der Beurteilung des konkreten Arbeitsplatzes und der Arbeitssituation vor Ort im Hinblick auf die Behinderung
bei der Suche nach behinderungs-angepassten alternativen Arbeitsplätzen im Betrieb oder in der Organisation
beim Planen und Entwickeln ergonomischer, passgenauer technischer und arbeitsorganisatorischer Lösungen
bei der Suche nach technischen Hilfsmitteln und geeigneter Arbeitsplatz-Ausstattung, inklusive der Prüfung konkreter Marktangebote
bei der Vermittlung von weitergehenden Beratungs- und Begleitungsdiensten wie etwa durch die Integrationsfachdienste.