

Schwerbehinderte Arbeitnehmer brauchen unter Umständen aufgrund ihrer Behinderung am Arbeitsplatz regelmäßige Personelle Unterstützung durch andere Personen, das heißt Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kollegen.
Beispiele für Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen:
Die Unterstützungsperson
Für Arbeitgeber von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten entsteht dann eine sogenannte außergewöhnliche Belastung durch die Personelle Unterstützung, wenn die Unterstützungsperson dem schwerbehinderten Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit mindestens eine halbe Stunde am Tag hilft und somit zusätzliche Personalkosten entstehen. Arbeitgeber können die (teilweise) Abdeckung dieser Kosten beim Integrationsamt beantragen.
Ist es einem Betrieb nicht möglich, eine Unterstützungsperson zur Verfügung stellen, kann der schwerbehinderte Mitarbeiter Arbeitsassistenz beantragen.