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Personelle Unterstützung

Personelle Unterstützung

Schwerbehinderte Arbeitnehmer brauchen unter Umständen aufgrund ihrer Behinderung am Arbeitsplatz regelmäßige Personelle Unterstützung durch andere Personen, das heißt Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kollegen.

Beispiele für Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen:

Die Unterstützungsperson

  • liest einem blinden Kollegen Texte vor,
  • ist einem schwerbehinderten Kollegen im Rollstuhl bei bestimmten Tätigkeiten behilflich,
  • hilft einem hörbehinderten Kollegen regelmäßig bei der Verständigung mit den hörenden Kollegen,
  • unterweist einen Kollegen mit geistiger Behinderung regelmäßig am Arbeitsplatz.

Für Arbeitgeber von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten entsteht dann eine sogenannte außergewöhnliche Belastung durch die Personelle Unterstützung, wenn die Unterstützungsperson dem schwerbehinderten Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit mindestens eine halbe Stunde am Tag hilft und somit zusätzliche Personalkosten entstehen. Arbeitgeber können die (teilweise) Abdeckung dieser Kosten beim Integrationsamt beantragen.

Ist es einem Betrieb nicht möglich, eine Unterstützungsperson zur Verfügung stellen, kann der schwerbehinderte Mitarbeiter Arbeitsassistenz beantragen.

Externe Links:

Originaltext von talentplus

 

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