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ein körperlich behinderter Junge sitzt am Tisch und bedient die Computertastatur mit seinen Füßen
fünf junge Männer sitzen bei Kaffee und Limonade an einem Tisch

Optionskommunen

Optionskommunen

Im Zusammenhang mit der reformierten Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") besteht alternativ zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) die Möglichkeit kommunaler Trägerschaft.

Das heißt, dass sogenannte Optierende Kommunen oder Optionskommunen nach § 6 a SGB II ab dem 1. Januar 2005 alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - auch die der Agenturen für Arbeit - vollständig selbst übernehmen können und die Bundesagentur für Arbeit dann überhaupt nicht mehr zuständig ist.

Bundesweit sind 69 Kreise und kreisfreie Städte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch Rechtsverordnung als Aufgabenträger zugelassen worden.

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Originaltext von talentplus

 

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