Pfadnavigation

  1. Service
  2. > Lexikon
  3. > Einträge
  4. > Nachteilsausgleiche
ein Jugendlicher unter Betreuung seines Ausbildungsleiters in der Holzverarbeitung
zwei Mädchen helfen sich gegenseitig in der Schule bei den Aufgaben

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche

Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich für behinderungsbedingte Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, beispielsweise Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen oder Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.

Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB). Sowohl Merkzeichen als auch der Grad der Behinderung werden vom Versorgungsamt im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Externe Links:

Originaltext von talentplus

 

Lexikon

 
©  Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke  ~  wegewerk. | ww.edit cms 3.5